
Urteilsarchiv - Allgemeines Zivilrecht
Abonnementbestellung per Internet
Gemäß § 361 a Abs. 1 BGB kann der Widerruf bei Verbraucherverträgen u.a. auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist.
Eine im Internet aufgerufene, auf dem Bildschirm des Verbrauchers sichtbar gemachte Homepage genügt den Anforderungen, die gemäß § 8 Abs. 1 Verbraucherkreditgesetz an einen dauerhaften Datenträger zu stellen sind (OLG München, Urteil vom 25. Januar 2001 - 19 U 4113/00). Die Entscheidung ist auch abgedruckt in der Zeitschrift CR 2001, Seite 401 und K & R 2001, 313.
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