
Urteilsarchiv - Familienrecht
Aufgabe der Anrechnungsmethode
Bislang wurde der Verdienst einer getrenntlebenden oder geschiedenen Ehefrau, wenn sie während der Ehezeit nicht gearbeitet hatte, auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet. Es wurde damit begründet, dass die vorherigen ehelichen Lebensverhältnisse nur durch das Einkommen des Ehemannes, nicht aber auch durch den wirtschaftlichen Wert der von dem haushaltsführenden Ehegatten erbrachten Leistungen bestimmt wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsprechung aufgegeben, weil sie dem Verständnis von der Gleichwertigkeit von Kindesbetreuung und/oder Haushaltsführung nicht gerecht wird und auch dem gewandelten Ehebild in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr angemessen Rechnung trägt. (BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - VII ZR 343/99 -).
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