
Urteilsarchiv - Familienrecht
Ehevertrag
Die Ehevertragsgestaltung ist nicht unbegrenzt, sondern durchaus begrenzt. Enthält etwa ein Ehevertrag erkennbar einseitige Lastenverteilungen zu Ungunsten der Ehefrau und ist er vor der Ehe und dem Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft geschlossen worden, gebieten es sowohl der Anspruch auf Schutz und Fürsorge der werdenden Mutter aus Art. 6 Abs. 4 GG als auch das Kindeswohl (Art. 6 Abs. 2 GG), die ehevertragliche Vereinbarung einer besonderen richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen. (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06. Februar 2001 - 1 BvR 12/92 -).
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