Urteilsarchiv - Versicherungsrecht

Fahrzeugdiebstahl

Ein Versicherungsnehmer, der wegen eines Kfz-Diebstahls Ansprüche gegen seine Teilkasko-Versicherung geltend macht, ist nach allgemeinen Beweisregeln verpflichtet, auch den Diebstahl zu beweisen. Kann ein Versicherungsnehmer den Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls i. S. § 12 Abs. 1 Ziff. I b AKB nur durch seine Anhörung führen, so muss er uneingeschränkt glaubwürdig sein. Daran fehlt es bereits, wenn er zu den Schlüsselverhältnissen (Verschweigen eines weiteren Schlüssels) falsche Angaben macht (OLG Hamburg, Urt. v. 29. November 2000; zfs 2001, 267 f.).

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