
Urteilsarchiv - Erbrecht
Gemeinschaftliches Testament von Nicht-Ehegatten
Fassen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinschaftliches Testament ab, so ist dieses unwirksam, da diese Möglichkeit des Testtierens nur Ehegatten offensteht (§ 2265 BGB). In einem solchen Fall kann aber für diejenige letztwillige Verfügung, die den sonstigen Formerfordernissen (handschriftlich verfasst und unterschrieben) genügt, eine Umdeutung (§ 140 BGB) in ein wirksames Einzeltestament in Betracht kommen (BayOblg. Beschl. v. 27. März 2001; FamRZ 2001, 1563 f.).
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