
Urteilsarchiv - Straßenverkehrsrecht
Geschwindigkeitsüberschreitung
Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch durch ein vorausfahrendes Polizeifahrzeug gemessen wird (Proof-Speed-Messgerät). Jedoch muß der Richter im einzelnen darlegen, wie es möglich war, den gleichbleibenden Abstand zwischen den Fahrzeugen zu beobachten, insbesondere dann, wenn nur ein Polizeibeamter in dem vorausfahrenden Polizeifahrzeug war (BayObLG, Beschluß vom 26. Oktober 2000 - 2 ObOWi 17/00-).
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