
Urteilsarchiv - Straßenverkehrsrecht
Gurtanlegepflicht
Grundsätzlich trifft einen Kfz-Insassen, der einen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat und dadurch aufgrund eines Unfalles Verletzungen erleidet, ein Mitverschulden. Das gilt auch dann, wenn das verunfallte Fahrzeug zunächst kurzzeitig verkehrsbedingt angehalten hatte und es in der Zeit des Anhaltens zu einem Verkehrsunfall kommt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - XII ZR 411/99-).
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