Urteilsarchiv - Familienrecht

Hausmann-Rechtsprechung

Wer als Unterhaltspflichtiger nach einer Scheidung erneut heiratet und in dieser Ehe die Rolle der "Hausfrau bzw. des Hausmannes" übernimmt, muss grundsätzlich seine häusliche Tätigkeit auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und grundsätzlich wenigstens eine Nebentätigkeit aufnehmen, um auch zum Unterhalt seiner ersten Familien beitragen zu können (BGH FamRZ 1996, 796).
Diese Rechtsprechung hat der BGH nunmehr auch auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft ausgedehnt. (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 308/98 -).

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