Urteilsarchiv - Bauvertragsrecht

Hinweispflicht des Unternehmers

Ein Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, wenn er Bedenken gegen die Vorarbeiten eines anderen Unternehmers hat oder Bedenken gegen die Art und Weise der Ausführung, die ihm vom Auftraggeber aufgegeben ist, diese Bedenken zu äußern. Das gilt auch dann, wenn der Bauherr sich durch einen sachkundigen Bauleiter beraten lässt und die Sachkunde des Bauleiters ihm zuzurechnen ist. (BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 -VII ZR 457/98-).

zurück