Urteilsarchiv - Arztrecht

Kindesmissbildung und Schwangerschaftsabbruch

Besteht der Verdacht auf eine Missbildung des Kindes, hat der behandelnde Arzt die Schwangere über ihre jeweilige Situation und die des Kindes (hier: Trisomie 21-Down-Syndrom) und ggf. auch über die bestehende Indikation in geeigneter Form zu informieren. Der Arzt ist aber nicht verpflichtet, auf einen Schwangerschaftsabbruch hinzuwirken (OLG Hamm, Urt. v. 15. November 2000; NJW 2001, 3417).

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