Urteilsarchiv - Arbeitsrecht

Kündigung wegen Internet-Benutzung

Ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit pornografisches Bildmaterial aus dem Internet lädt, das er auf Datenträgern des Arbeitgebers speichert und nutzt er den Internetzugang zum Einrichten einer Web-Page sexuellen Inhalts, kann außerordentlich das Arbeitsverhältnis gekündigt werden (ArbG Hannover, Urt. v. 01. Dezember 2000; NJW 2001, 3500 f.).

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