
Urteilsarchiv - Bauvertragsrecht
Kündigung und Schadenersatz
Wenn der Unternehmer einen VOB-Vertrag unberechtigt kündigt und sich weigert, die Arbeiten wieder aufzunehmen, stehen dem Auftraggeber Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten für die Fertigstellung und die Kosten der Mängelbeseitigung auch ohne eigene Kündigung oder deren Ankündigung zu. Sind seine Fertigstellungskosten wegen höherwertiger Ausführungen überhöht, dann hat er zumindest Anspruch auf den Betrag, den er dem Unternehmer für die Fertigstellung des betreffenden Gewerks hätte zahlen müssen. Zum Schaden gehört auch der Aufwand für Besprechungen betreffend die Fertigstellung des Bauwerkes mit Sachverständigen und Handwerkern. (BGH, Urt. v. 05. Juli 2001; NZBau 2001, Seite 623)
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