
Leistungen
Dienstleistung und Beratung nehmen wir wörtlich. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Die Mitarbeiter der Kanzlei Wagenführ arbeiten als eingespieltes Team seit Jahren erfolgreich zusammen. Die Kanzlei, die seit 1982 besteht kann auf eine umfassende Prozesserfahrung zurückgreifen.Im Gesellschaftsrecht wurde vor dem EuGH im Fall "Überseering" das freie Niederlassungsrecht in Deutschland für ausländische Gesellschaften erstritten.
Im Arbeitsrecht wurde sowohl für mittelständige Unternehmen als auch für Arbeitnehmer Kündigungsrechtsstreite, Betriebsübergänge und Betriebsvereinbarungen geregelt.
Auch vor dem Bundeskartellamt vertreten wir erfolgreich mittelständige Unternehmen.
Im Architektenrecht sowie Familienrecht wurde durch eigens von uns veranlasste Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Änderungen in der Rechtsprechung veranlasst.
Die Kanzlei verhalf zudem den Opfern aus dem Terroranschlag der Berliner Diskothek "La Belle" zu einer Entschädigung von 35 Mio. DM.
In Sachen Leistung, Wissen und Spezialisierung können wir unseren Mandanten überwiegend das Spektrum internationaler Beratungshäuser anbieten.
Unsere Beratung zeichnet sich durch ein ausgeprägtes rechtliches Durchsetzungsvermögen, durch lösungsorientiertes Handeln und, wenn möglich, durch Mediation aus. Hierbei stellen wir treffende Analysen und lösen den Fall durch strukturiertes Vorgehen, unter Umständen durch Hinzuziehung von weiteren Experten.

