Urteilsarchiv - Familienrecht

Kindesunterhalt

Für volljährige, in allgemeiner Schulpflicht befindliche Kinder, besteht eine erweiterte Unterhaltspflicht, wenn sie im Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils leben. Das gilt nunmehr auch, wenn sie im Haushalt von Großeltern leben. (OLG Dresden, Beschl. v. 12. September 2001 - 20 WF 592/01; anders und gegen eine analoge Anwendung des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB: OLG Koblenz)

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