Urteilsarchiv - Allgemeines Zivilrecht

Vertragsabschluss bei Internet-Auktion

Wenn ein Anbieter einer Internet-Auktion ausdrücklich festhält, dass sich Abschluss und Erfüllung des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vollziehen, dann kommt ein Kaufvertrag durch Übermittlung des höchsten Kaufangebotes am Ende der Angebotsdauer an den Verkäufer als Annahme des Angebotes per E-Mail zustande (OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 2 U 58/00 -). Das Urteil ist auch in DB 2001, 88 abgedruckt.

Das Urteil des OLG Hamm wurde durch den BGH durch Urteil vom 07. November 2001 (VIII ZR 13/01) bestätigt.

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