
Urteilsarchiv - Arbeitsrecht
Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
Wenn der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer etwa aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen verlangt, dass dieser sich wäscht und umkleidet, so ist dies keine Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers und auch nicht zu vergüten. (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -).
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